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Informationen zum Schulbetrieb

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat auf der Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 18.03.2022 entschieden, die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung während einer Übergangsfrist noch aufrecht zu erhalten.

Die Kultusministerinnen und -minister der Länder haben schon am 10. März 2022 einvernehmlich festgehalten, in den kommenden Wochen einen vorausschauenden und behutsamen Weg zurück in die Normalität zu verfolgen, bei dem die weitere Entwicklung der Pandemie achtsam im Auge behalten wird. Ziel soll es sein, spätestens bis Mai 2022 alle Einschränkungen, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske und die anlasslosen Testungen in Schulen, aufzuheben.

Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen

Bis Samstag, 2. April 2022, bleibt nach § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule bestehen. Danach endet diese Pflicht.

Danach, insbesondere auch in der letzten Woche vor den Osterferien dürfen selbstverständlich alle Schüler*innen und alle in Schule tätigen Personen, in den Schulgebäuden weiterhin freiwillig eine Maske tragen.

Testpflicht

Weiterhin hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Auch in der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

Wir bedanken uns herzlich bei Ihnen und Euch für die bisherige und weitere gute Zusammenarbeit!

Bleibt / bleiben Sie gesund!

Ihre/Eure Schulleitung der Anne-Frank-Gesamtschule