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Hygieneregeln an der AFG

 

Die Busse des ÖPNV fahren nach regulärem Fahrplan zu Beginn und Ende des Unterrichts. In den Fahrzeugen des ÖPNV entfällt ab dem 01.02.2023 die Pflicht, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Infektionsschutzmaßnahmen

Auch wenn mit dem 01.02.2023 alle Corona-Maßnahmen an den nordrhein-westfälischen Schulen fallen, bitte ich doch trotzdem zum Wohle aller auf die Beachtung der allgemeinem Hygieneregeln.

Einhaltung der Husten- und Nies-Etikette

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Beim Niesen oder Husten sollte man besonders auf Abstand zu anderen Personen achten und sich von anderen Personen abwenden. Man sollte in ein Papiertaschentuch oder hilfsweise in die Armbeuge niesen oder husten, nicht in die Hände. Das Papiertaschentuch muss anschließend umgehend entsorgt werden.

Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife

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In den Unterrichtsräumen steht ein Waschbecken mit Spender für Flüssigseife und Papierhandtücher zur Verfügung, ebenso in den Toiletten. Beim Betreten des Schulgeländes bzw. des Unterrichtsraumes sowie beim Verlassen sollte eine gründliche Handwäsche (ca. 20-30 Sekunden) oder eine Handdesinfektion vorgenommen werden (Die Temperatur des Wassers spielt keine Rolle).

Gründliches Händewaschen sollte ebenfalls in folgenden Situationen erfolgen: nach jedem Toilettengang, vor und nach dem Essen, nach dem Husten/Niesen/Naseputzen und nach Kontakt zu anderen Personen.

Regelmäßiges Lüften / Stoßlüften

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In jeder Unterrichtsstunde soll alle 20 Minuten eine Querlüftung (geöffnete Fenster und Türen) für 5 Minuten stattfinden, um durch einen Luftaustausch die potenzielle Virenkonzentration in der Luft zu verringern. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Lehrkräften.

Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)

Ab Montag, 25. April 2022, endet die Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule.

Selbstverständlich dürfen alle Schüler*innen und alle in Schule tätigen Personen, in den Schulgebäuden weiterhin freiwillig eine Maske tragen.

Testpflicht

Mit Wirkung vom 01.02.2023 endet die Testpflicht in den Schulen!

Selbstkontrolle bei Symptome

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Alle Personen sind weiterhin angehalten, sich ständig auf die typischen Symptome einer Erkrankung hin zu überprüfen: Rachenschmerzen, Husten, Fieber, Schnupfen, sonstige Symptome einer Atemwegserkrankung, allgemeine Abgeschlagenheit, Muskelschmerzen, Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall.

Auch wenn keine Isolationspflicht bei einem positiven Testergebnis mehr besteht, wird weiterhin empfohlen, die nächsten 5 Tage nach einem positiven Test in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Gleichzeitig gilt weiterhin

Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.

Regelmäßige Reinigung der Räume und Kontaktflächen

Die von der Schule genutzten Räume werden durch die DGG nach dem Hygienemusterplan des Landes im vorgegebenem Rhythmus gründlich gereinigt.

Mensa

Die Mensa nimmt mit Beginn des Schuljahres ihren Betrieb unter besonderer Einhaltung aller Hygieneregeln (s. Hygieneplan der Mensa) wieder auf. Der Aufenthaltsraum SII und der Aufsichtsraum können seit dem 01.08.2022 wieder genutzt werden.

In der Mittagspause wird das Essen in zwei Schichten ausgegeben:

  • Jahrgangsstufen 5-7: 12.40 – 13.10 Uhr
  • Jahrgangsstufen 8 – Q2: 13.15 – 13.40 Uhr

Die von der Mensa ausgewiesenen Regeln müssen unbedingt eingehalten werden. Ein Nichteinhalten der Regelungen kann zum Verweis aus der Mensa führen.

Sanitätsraum

Der Pausendienst im Sanitätsraum wird jeweils durch eine/n Schulsanitäter/in besetzt. In das Sekretariat darf jeweils nur eine Person eintreten.

Hygienebeauftragter der Schule ist der Schulhausmeister, Herr M. Flatten.


Düren, 27.01.2023 Kurt Vogels, Leitender Gesamtschuldirektor